| | 
 | 15 Besucher zur Zeit |  | 2 User online |  | 814 Artikel im Shop |
|
| |
  | |
Sehr geehrter Lexikon Besucher, hier haben Sie die Möglichkeit, sich über Fachbegriffe rund um Hundeartikel und Themenbereiche aus der Hundewelt zu informieren.
| | (Bitte Suchwort eingeben und 1 Sekunde abwarten) |
| Tierische Nebenerzeugnisse |
Tierische Nebenprodukte werden nach der EU Verordnung EGU Nr. 1774/2002 anhand der davon ausgehenden Gefahr in drei Kategorien eingeteilt. Nebenerzeugnisse aus den Kategorien 1 und 2 dürfen nicht mehr weiter verwertet werden. K3-Material kann zur Herstellung von Tiernahrung verarbeitet werden.
Material der Kategorie 1 (Artikel 4)
hat die höchste Risikostufe und muss vollständig als Abfall entsorgt werden.
Es umfasst alle Körperteile, einschließlich Häute (also Fleisch und Nebenprodukte)
- von Tieren, die TSE verdächtig sind oder bei denen TSE amtlich bestätigt wurde,
- von Heimtieren, Zootieren und Zirkustieren,
- von Versuchstieren
- von Wildtieren, wenn ein Verdacht besteht, das sie mit einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit infiziert sind.
- spezifiziertes Risikomaterial
Material der Kategorie 2 (Artikel 5)
- Gülle sowie Magen- und Darminhalt
- Tiermaterial, das bei der Behandlung von Abwässern aus Schlachthöfen oder Verarbeitungsbetrieben für Material der Kategorie 2 gesammelt wird
- andere Erzeugnisse, die bei der Einfuhr aus Drittländern den tierseuchenrechtlichen Vorschriften nicht entsprechen
- getötete Tiere - also Tiere, die auf andere Weise als durch Schlachtung sterben, einschließlich Tiere, die zur Tilgung einer Tierseuche getötet werden
Material der Kategorie 3 (Artikel 6)
bei allen Produkten darf für Mensch oder Tier kein Gesundheitsrisiko bestehen
- Schlachtkörperteile, die zwar für den Menschen geeignet sind, die jedoch aus kommerziellen Gründen nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.
- Schlachtkörperteile, die genussuntauglich sind, jedoch keine Anzeichen einer übertragbaren Krankheit zeigen
- Häute, Hufe, Hörner, Schweineborsten, Federn von Tieren, die für den menschlichen Verzehr geeignet sind.
- Blut von Tieren außer Wiederkäuern, die für den menschlichen Verzehr geeignet sind
- tierische Nebenprodukte, die bei der Gewinnung von für den menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen anfallen, einschließlich Knochen und Grieben
- ehemalige Lebensmittel tierischen Ursprungs oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs, außer Küchen- und Speisenabfälle, die aus kommerziellen Gründen oder Mängeln, die nicht gesundheitsschädlich sind, nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.
- Rohmilch
- Fische oder andere Meerestiere
- bei der Verarbeitung von Fisch anfallende frische Nebenprodukte
- Schalen, Brütereinebenprodukte
- Blut, Häute, Hufe, Federn, Wolle, Hörner, Haare und Pelze von Tieren
Hinweis: Diese Listung ist nicht vollständig aus der Verordnung übernommen. Sie können den genauen Wortlaut der Verordnung unter diesem Link nachlesen: EU-Verordnung 2002R1774 DE |
|
|
|
|
|  |

 
 | |
 |  |  |  | Zuletzt angeschaute Artikel: 2,25 EUR |  8,25 EUR |  12,90 EUR |  1,00 EUR |  7,90 EUR |  11,50 EUR |  9,50 EUR |  7,60 EUR |  35,50 EUR |  19,90 EUR |
|  |  |  |  |

Copyright (c) 2012
Sitemap
| Tierische Nebenerzeugnisse oder Nebenprodukte im Hundefutter und Hundeleckerlis - Was ist drin? Tierische Nebenprodukte nach der EU Verordnung EGU Nr. 1774/2002 anhand der davon ausgehenden Gefahr in drei Kategorien eingeteilt. / Wir bieten Warnschilder vom eigenen Hund, Hund... Tierische Nebenerzeugnisse, Nebenprodukte, Hundefutter, Hundeleckerli, EU Verordnung 1774/2002 |
|
|
| |