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Nach den europäischen Vorschriften erhielten Lebensmittelzusätze eine sogenannte E-Nummer (E=Europa). Mit diesen Nummern ist der Zusatzstoff unabhängig von der jeweiligen Landessprache eindeutig identifizierbar. Das Zeichen steht dafür, das für den Stoff im Zulassungsverfahren der Europäischen Union nachgewiesen wurde, dass er unbedenklich ist, technologisch notwendig, nicht zur Täuschung der Verbraucher führt und dem EU-weit verbindlichen, detailliert festgelegten Reinheintsanforderungen entspricht.
Lebensmittelzusatzstoffe werden grob in verschiedene Gruppen unterteilt. Dabei gibt es auch immer wieder Ausnahmen, wie z.B. die Milchsäure, die zu den Antioxidantien zählt, aber auch ein Konservierungsstoff ist.
Farbstoffe (E 100 - E 180)
mit ihnen wirken die Lebensmittel farbechter oder intensiver. Die Farbstoffe können natürlichen oder künstlichen Ursprungs sein, z.B. als natürlicher Farbstoff: Beta-Caroin (E 160a) oder Chlorophyll (E 140), als künstlicher Patentblau V (E 131).
Konservierungsmittel (E 200-E 297)
mit ihnen werden Lebensmittel länger haltbar gemacht. Verderbliche Ware wird schnell von Bakterien, Hefe- oder Schimmelpilzen befallen. Diese bilden dann die giftigen Toxine. Konservierungsmittel reduzieren deren Bildung. Bekannt sind hier sicher Natriumnitrat (E 251), Schwefeldioxid (E 220) oder Milchsäure (E 270).
Antioxydationsmittel (E 300-E 321)
mit ihnen wird die Haltbarkeit der Lebensmittel zusätzlich erhöht. Die Antioxidationsmittel verringern die Reaktion mit dem Sauerstoff der Luft. Bis E 309 sind es natürliche Stoffe, von E 310 bis E 321 künstliche.
Emulgatoren, Stabilisatoren, Säuerungsmittel, Geliermittel, Verdickungsmittel (E 322 - E 418)
Emulgatoren ermöglichen das Mischen von wässrigen Phasen mit Fett bzw. Öl. z.B. Ammoniumphosphatide für Schokolade (E 442), Lecithine (E 322) und vor allem auch die Salze der Speisefettsäuren wie Natrium-, Kalium-, Calciumsalz. Säuerungsmittel Citronensäure (E 330), Verdickungsmittel Guarkernmehl (E 412) oder Johannisbrotkernmehl (E 410), Geliermittel Agar Agar (E 406).
Verschiedene Zusatzstoffe und Überzugmittel (E 420 - E 499)
diese schützen z.B. Lebensmittel vor dem Austrocknen, verhindern Wasseraustritt und erhöhen so die Haltbarkeit. Pektine (E 440a) ist ein bekanntes Geliermittel. Als Emulgatoren werden z.B. Di- und Triphosphate (E 450 a/b) verwendet, oder auch Mono- und Diglyceride der Speisefettsäuren (E 472 a-f)
Geschmacksverstärker (E 620 - E 637)
Am bekanntesten sind sicher die Glutamate (E 620 - E 625), die den Eigengeschmack von Speisen verstärken.
Überzugsmittel, Gleit- und Glanzmittel
Schellack (E 904) für Käse oder Kaugummis, aber auch Talkum (E 553b), Montansäureester (E 912) als Überzugsmittel für Zitrusfrüchte
Modifizierte Stärken (E 1404 - E 1450)
diese können Geliermittel ersetzen oder auch Stabilisatoren und Emulgatoren. Sie werden gern als Glanzbildner eingesetzt oder für das Mundgefühl.
Weiter gibt es noch Backtriebmittel, Treibgase, Trennmittel .....
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| E-Nummern - Lebensmittelzusatzstoffe Nach den europäischen Vorschriften erhielten Lebensmittelzusätze eine sogenannte E-Nummer (E=Europa). Mit diesen Nummern ist der Zusatzstoff unabhängig von der jeweiligen Landesspr... Konservierungsstoff, Antioxidantien, Farbstoff, Emulgator, Stabilisator, Säuerungsmittel, Zusatzstoff, Lebensmittel-Zusatzstoff |
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